Mietwohnung streichen beim Auszug: Kaution und Farben
Beim Auszug aus einer Mietwohnung entbrennt regelmäßig Streit über das Streichen der Wände. Die entscheidende Frage lautet: Muss der Mieter überhaupt streichen, und falls ja, in welcher Farbe? Grundsätzlich gilt: Eine wirksame Klausel im Mietvertrag, die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzt, verpflichtet ihn nur dann zum Streichen, wenn sie auch formell wirksam ist. Viele ältere Verträge enthalten starre Fristenpläne, die der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt hat. Ist die Klausel unwirksam, muss der Mieter beim Auszug gar nicht streichen – es sei denn, die Wohnung ist durch übermäßige Abnutzung beschädigt. Wer unsicher ist, sollte den Vertrag prüfen lassen, bevor er zur Farbrolle greift.
Bei den zulässigen Farben scheiden sich die Geister. Grundsätzlich darf der Mieter während der Mietzeit in jeder Farbe streichen, solange er keine bleibenden Schäden verursacht. Beim Auszug jedoch kann der Vermieter verlangen, dass ungewöhnliche Farben wie Knallrot, Anthrazit oder ein kräftiges Blau wieder in einem neutralen Ton überstrichen werden. Als neutral gelten Weiß, Creme und helle Pastelltöne. Ein pauschales Verbot von Farben ist unzulässig, ebenso die Vorgabe, ausschließlich in Weiß zu streichen. Wer sich unsicher ist, kann vor dem Auszug das Gespräch mit dem Vermieter suchen und die Farbwahl schriftlich abstimmen. Übrigens: Wer die Küchenrückwand in der Mietwohnung renovieren möchte, sollte ebenfalls die vertraglichen Regelungen prüfen, denn hier gelten oft andere Maßstäbe als bei Wohnräumen.
Die Kaution ist kein Selbstbedienungsladen für den Vermieter. Er darf nur dann Geld einbehalten, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist und die Kosten angemessen sind. Pauschale Abzüge für „normale Abnutzung“ sind unzulässig. Wer beim Auszug streicht, sollte dies dokumentieren – mit Fotos und Datum. Wurde eine Schönheitsreparatur wirksam vereinbart, muss der Mieter nur dann streiten, wenn die Wohnung tatsächlich abgewohnt ist. Ein Blick in den Mietvertrag und eine rechtliche Beratung beim Mieterverein helfen, die eigene Position zu klären. Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel gefragt als eine ungerechtfertigte Rechnung bezahlt.
Wer die Wohnung ordnungsgemäß übergibt, hat gute Chancen, die volle Kaution zurückzuerhalten. Wichtig ist, den Zustand bei Einzug und Auszug schriftlich festzuhalten und alle Vereinbarungen mit dem Vermieter zu dokumentieren. Streit lässt sich vermeiden, wenn beide Seiten wissen, was vereinbart wurde und was nicht. Am Ende zählt nicht die perfekte Wand, sondern eine faire Abwicklung – und die beginnt mit klaren Regeln und offener Kommunikation.